ENTSCHEIDUNG
der Fünften Beschwerdekammer
vom 13. Januar 2017
In dem Beschwerdeverfahren R 1236/2016-5
InterNestor GmbH | |
Gottfried-Hagen-Straße 60
51105 Köln Deutschland |
Anmelderin / Beschwerdeführerin |
vertreten durch Schulz Junghans Patentanwälte PartGmbG, Großbeerenstraße 71, 1. Hof, Remise rechts, 10963 Berlin, Deutschland
BESCHWERDE betreffend die Unionsmarkenanmeldung Nr. 14 654 677
erlässt
DIE FÜNFTE BESCHWERDEKAMMER
durch A. Pohlmann als Einzelmitglied im Sinne von Artikel 135 Absätze 2 und 5 UMV, Artikel 1c VerfO-BK und Artikel 10 des Beschlusses des Präsidiums zur Organisation der Beschwerdekammern in der aktuell geltenden Fassung und dem Beschluss Nr. 1 der Fünften Kammer vom 2. Februar 2015 über Entscheidungen der Kammer in der Besetzung mit einem Mitglied
Geschäftsstellenbeamter: H. Dijkema
die folgende
Entscheidung
Sachverhalt
- Mit Anmeldung vom 7. Oktober 2015 beantragte die InterNestor GmbH („die Anmelderin“) die Eintragung der Bildmarke
als Unionsmarke für Waren und Dienstleistungen der Klassen 21, 30 und 35, darunter die folgenden („die verfahrensgegenständlichen Waren und Dienstleistungen“):
Klasse 21 – Backgeschirr, insbesondere Backformen und Backbleche, Backmatten, Backschalen, Backschüsseln; Utensilien zum Backen [nicht elektrisch und nicht beheizbar], insbesondere Ausroller, Ausstecher, Backpinsel, Modelierrädchen und Modelierpinzetten;
Klasse 30 – Backwaren, Konditoreiwaren, Schokolade und Süßspeisen, insbesondere Brot, Gebäck, Kuchen, Torten, Kekse, Süßwaren, Schokoriegel, Müsliriegel und Energieriegel; Zucker, natürliche Süßungsmittel, Sirup, Melasse, süße Glasuren und Füllungen sowie Bienenprodukte zu Speisezwecken; Eis, Eiscreme, gefrorener Joghurt, Sorbets; Kaffee, Tee, Kakao und Ersatzstoffe hierfür; Cerealien und Mehl; Dekorationen aus Süßwaren, Zuckerwaren oder Schokolade, insbesondere Tortendekorationen, Kuchendekorationen oder Gebäckdekorationen; Verarbeitetes Getreide und Stärken für Nahrungsmittel sowie Waren hieraus, Backzubereitungen und Hefe;
Klasse 35 – Onlineversandhandelsdienstleistungen und Katalogversandhandelsdienstleistungen im Bereich Lebensmittel und im Bereich Backgeschirr, Utensilien zum Backen.
Die Anmelderin nahm die folgenden Farben in Anspruch:
Ocker.
- Die Anmeldung wurde beanstandet, woraufhin die Anmelderin ihren Eintragungsantrag aufrechterhielt.
- Durch Entscheidung vom 5. Mai 2016 („die angefochtene Entscheidung“) wies die Prüferin die Anmeldung gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b (fehlende Unterscheidungskraft) und Buchstabe c UMV (beschreibende Angabe) in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 2 UMV für die oben in Randnr. 1 genannten Waren und Dienstleistungen zurück.
- Die Anmelderin erhob am 5. Juli 2016 Beschwerde gegen die angefochtene Entscheidung.
- Mit Schreiben vom 5. September 2016 nahm die Anmelderin ihre Unionsmarkenanmeldung vollumfänglich zurück.
Entscheidungsgründe
- Gemäß Artikel 43 Absatz 1 UMV kann der Anmelder seine Anmeldung jederzeit zurücknehmen.
- Die Kammer stellt fest, dass durch die Rücknahme der Unionsmarkenanmeldung das diesbezügliche Eintragungs- und Beschwerdeverfahren gegenstandslos geworden ist und folglich abgeschlossen wird.
Tenor der Entscheidung
Aus diesen Gründen entscheidet
DIE KAMMER
wie folgt:
- Die Rücknahme der Unionsmarkenanmeldung wird zur Kenntnis genommen.
- Das Eintragungs- und Beschwerdeverfahren wird für beendet erklärt.
Signed
A. Pohlmann
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Registrar:
Signed
H. Dijkema |
13/01/2017, R 1236/2016-5, deineTorte (fig.)