WIDERSPRUCH Nr. B 2 724 634
Müller – Die lila Logistik AG, Ferdinand-Porsche-Straße 4, 74354 Besigheim-Ottmarsheim, Deutschland (Widersprechende), vertreten durch Lichtenstein, Körner & Partner mbB, Heidehofstr. 9, 70184 Stuttgart, Deutschland (zugelassener Vertreter)
g e g e n
Ann Trading Co. Ltd., Chunhui Road 9th, Yongan Industrial Area Xianju, Zhejiang, Volksrepublik China (Anmelderin), vertreten durch Rolim Mietzel Wohlnick & Calheiros LLP, Graf-Adolf-Straße 14, 40212 Düsseldorf, Deutschland (zugelassener Vertreter).
Am 14.09.2017 ergeht durch die Widerspruchsabteilung die folgende
ENTSCHEIDUNG:
1. Dem Widerspruch Nr. B 2 724 634 wird für alle angefochtenen Waren stattgegeben.
2. Die Unionsmarkenanmeldung Nr. 15 237 092 wird in ihrer Gesamtheit zurückgewiesen.
3. Die Anmelderin trägt die Kosten, die auf 620 EUR festgesetzt werden.
BEGRÜNDUNG:
Die Widersprechende legte Widerspruch gegen alle Waren der Unionsmarkenanmeldung Nr. 15 237 092 „LYLLA“ (Wortmarke) ein. Der Widerspruch beruht auf den Unionsmarkeneintragungen Nr. 11 321 007 „LILA“ und 12 136 834 „LILA“ (Wortmarken). Die Widersprechende berief sich auf Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b UMV.
VERWECHSLUNGSGEFAHR – ARTIKEL 8 ABSATZ 1 BUCHSTABE b UMV
Verwechslungsgefahr liegt vor, wenn die Gefahr besteht, dass das Publikum der Auffassung sein könnte, die mit den infrage stehenden Marken gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen stammten von demselben Unternehmen oder gegebenenfalls von wirtschaftlich verbundenen Unternehmen. Ob eine Verwechslungsgefahr besteht, hängt bei einer umfassenden Beurteilung von der Abwägung mehrerer, voneinander abhängiger Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehören die Ähnlichkeit der Zeichen, die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, die Kennzeichnungskraft der älteren Marke, die kennzeichnenden und dominierenden Elemente der in Konflikt stehenden Zeichen sowie das relevante Publikum.
- Die Waren und Dienstleistungen
Der Widerspruch basiert unter anderem auf den folgenden Waren und Dienstleistungen:
Unionsmarke Nr. 11 321 007:
Klasse 9: Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess- Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Hardware für die Datenverarbeitung, Computer; Computersoftware; Feuerlöschgeräte; Abtropfständer für fotografische Zwecke; Abzweigdosen, -kästen [Elektrizität]; Additionsmaschinen; Aerometer; Akkumulatoren [elektrisch]; Akkumulatoren [elektrisch] für Fahrzeuge; Akkumulatorengefäße; Akkumulatorenkästen; Akustische Koppler; Alarmgeräte; Alarmgeräte (akustisch); Alarmglocken [elektrisch]; Alarmpfeifen; Alkoholmesser; Amperemeter [Stromstärkemesser]; Analysegeräte, nicht für medizinische Zwecke; Anker (Elektrizität); Anlasserkabel für Motoren; Anoden; Anodenbatterien; Anrufbeantworter; Anschlussdosen, -kästen [Elektrizität]; Anschlussteile für elektrische Leitungen; Antennen; Antikathoden; Apertometer [Optik]; Apparate und Anlagen zur Erzeugung von Röntgenstrahlen, nicht für medizinische Zwecke; Apparate und Instrumente für die Astronomie; Apparate zum Aufzeichnen von Entfernungen; Apparate zum Messen der Fellstärke; Apparate zum Umfüllen von Sauerstoff; Apparate zur Messung der Lederstärke; Apparate zur Sicherung des Schienenverkehrs; Arbeitskontrollspiegel; Asbestbekleidungsstücke zum Schutz gegen Feuer; Asbesthandschuhe zum Schutz gegen Unfälle; Asbestschutzschirme für Feuerwehrleute; Atemgeräte, außer für künstliche Beatmung; Atemgeräte zum Tauchen; Atemmasken [ausgenommen für künstliche Beatmung]; Atemschutzgeräte mit Luftfilter; Auslöser [Fotografie]; Auswuchtgeräte; Automatische Steuerungseinrichtungen für Fahrzeuge; Azimutalinstrumente; Barometer; Batterien [elektrisch]; Begrenzer [Elektrizität]; Belichtungsmesser; Benzinuhren; Beobachtungsinstrumente; Betatrons; Bilddateien zum Herunterladen; Bildfunkgeräte; Bildtelefone; Bleiglanzdetektoren; Blenden [Fotografie]; Blendschutzbrillen; Blendschutzschirme; Blinker [Lichtsignale]; Blitzableiter; Blitzlichte [Fotografie]; Blitzlichtlampen [Fotografie]; Brennöfen für Laborzwecke; Briefwaagen; Brillen (Optik); Brillenetuis; Brillenfassungen, -gestelle; Brillengläser; Brückenwaagen; Brutapparate für Bakterienkulturen; Buchungsmaschinen; CD-Player; Chemische Apparate und Instrumente; Chips [integrierte Schaltkreise]; Chromatografiegeräte für Laborzwecke; Chronografen [Zeiterfassungsgeräte]; Codierer [Datenverarbeitung]; Codierte Identifikationsarmbänder, magnetisch; Compact-Disks [ROM, Festspeicher]; Compact-Disks [Ton, Bild]; Computer-Programme [gespeichert]; Computer-Software [gespeichert]; Computerbetriebsprogramme [gespeichert]; Computerperipheriegeräte; Computerprogramme [herunterladbar]; Computertastaturen; Crashtest-Dummys; Datenverarbeitungsgeräte; Dekompressionskammern; Dekorative Magnete; Densimeter; Densitometer; Destilliergeräte für wissenschaftliche Zwecke; Destillierkolben [Laborgeräte]; Detektoren; Diagnoseapparate, nicht für medizinische Zwecke; Diapositive; Diaprojektoren; Diebstahlalarmanlagen [elektrisch]; Diebstahlalarmgeräte; Diffraktionsgeräte [Mikroskopie]; Diktiermaschinen; Dimmer [Lichtregler]; Diopterlineale; Disketten; Diskettenlaufwerke für Computer; DNS-Chips; Dosiergeräte; Drähte aus Metallegierungen für elektrische Sicherungen; Drehzahlmesser; Drosselspulen; Drucker für Computer; Druckmessgeräte; Druckschreiber; Druckverlustanzeiger [automatisch] für Fahrzeugreifen; Dunkelkammerlampen [Fotografie]; Dunkelkammern [Fotografie]; DVD-Spieler, DVD-Player; Dynamometer; Eierdurchleuchter; Elektrisch heizbare Socken; Elektrische Anlagen für die Fernsteuerung industrieller Arbeitsvorgänge; Elektrische Fernzündungsgeräte; Elektrische Schlösser; Elektrische Spulen; Elektrische Transformatoren; Elektrische Widerstände; Elektrodrähte; Elektrokabel; Elektrokondensatoren; Elektrolyseure; Elektromagnetspulen; Elektronenröhren; Elektronische Anzeigetafeln; Elektronische Publikationen (herunterladbar); Elektronische Stifte [für Bildschirmgeräte]; Elektronische Terminkalender; Elektrozäune; Empfangsgeräte (Ton-, Bild-); Entfernungsmesser [Telemeter]; Entfernungsmessgeräte; Entladungsröhren (elektrisch), nicht für Beleuchtungszwecke; Entmagnetisiergeräte für Magnetbänder; Entstörgeräte [Elektrizität]; Epidiaskope; Ergometer; Fadenzähler; Fahrkartenautomaten; Fahrtenschreiber für Fahrzeuge; Fakturiermaschinen; Falschgelddetektoren; Faxgeräte; Feldstecher; Fernschalter; Fernschreiber; Fernsehapparate; Fernsprechapparate; Fernsteuergeräte [elektrodynamisch] für Eisenbahnweichen; Fernsteuerungsgeräte; Feuerlöschboote; Feuerlöschdecken; Feuerlöscher; Feuerlöschfahrzeuge; Feuermelder; Feuerpatschen; Feuerschutzbekleidung; Feuerschutzbekleidungsstücke; Feuerspritzen; Feuerwehrschläuche; Filme (belichtet); Filmkameras; Filmschneidegeräte; Filter für Atemmasken; Filter für fotografische Zwecke; Fluoreszenzschirme; Fotoapparate; Fotoelemente; Fotokopiergeräte [fotografische, elektrostatische, thermische]; Fotometer; Frankierungskontrollgeräte; Freisprecheinrichtung für Telefone; Frequenzmesser; Funkenfänger; Funkmasten; Funksprechgeräte; Funktelegrafiegeräte; Galvanische Elemente; Galvanische Zellen; Galvanometer; Gärungsapparate [Laborgeräte]; Gasanalysegeräte; Gaszähler [Messinstrumente]; Gedruckte Leiterplatten; Gedruckte Schaltungen; Geldautomaten; Geldbetätigte Musikboxen; Geldzähl- und Geldsortiermaschinen; Geschwindigkeitsanzeiger; Geschwindigkeitskontrollgeräte für Fahrzeuge; Geschwindigkeitsmesser [Fotografie]; Geschwindigkeitsregler für Plattenspieler; Gesichtsschutzschirme für Arbeiter; Gewichte; Gewindelehren; Gitter für elektrische Akkumulatoren; Glas mit elektrisch leitendem Überzug; Glaskolben [Retorten]; GPS-Geräte; Halbleiter; Halter für elektrische Spulen; Handgelenkauflagen zur Verwendung mit Computern; Hochfrequenzgeräte; Höhenmesser; Hologramme; Hundepfeifen; Hydrometer; Hygrometer [Feuchtigkeitsmesser]; Identifikationskarten, magnetische; Induktoren [Elektrizität]; Interfaces [Schnittstellengeräte oder -programme für Computer]; Ionisationsgeräte, nicht zur Behandlung von Luft oder Wasser; Kabelkanal [elektrisch]; Kabelkennfäden für elektrische Leitungen; Kabelkennmäntel für elektrische Leitungen; Kabelklemmen [Elektrizität]; Kabelmäntel für elektrische Leitungen; Kaliber [Messgeräte]; Kalibrierringe; Kapillarröhren; Karten mit integrierten Schaltkreisen [Smartcards]; Kassettenabspielgeräte; Kassettenrahmen [Fotografie]; Kathoden; Kesselkontrollgeräte; Kinematografische Filme [belichtet]; Klappenschränke [Elektrizität]; Klarschriftleser [Datenverarbeitung]; Klemmen [Elektrizität]; Klingelknöpfe; Klingeln (Alarmanlagen); Klingeltöne zum Herunterladen für Mobiltelefone; Klinometer; Kneifer [Augengläser]; Kneiferetuis; Kneiferfassungen; Kneiferkettchen; Kneiferschnüre; Knieschützer für Arbeiter; Koaxialkabel; Kodierte Magnetkarten; Kollektoren [elektrisch]; Komparatoren; Kompasse; Kontakte [elektrisch]; Kontaktlinsen; Kontaktlinsenetuis; Kontrollapparate [elektrisch]; Kopfhörer; Koppler [Datenverarbeitung]; Korrektionslinsen [Optik]; Kosmografische Instrumente; Kugelsichere Westen; Kupferdraht [isoliert]; Kupplungen, elektrische; Laborplatten; Laborzentrifugen; Ladegeräte für Akkumulatoren; Ladegeräte für elektrische Akkumulatoren; Laktodensimeter; Laktometer; Landvermessungsinstrumente; Laptops; Laptops (Computer); Laser, nicht für medizinische Zwecke; Laternae Magicae; Lautsprecher; Lautsprecherboxen; Lehren; Lehren [Messinstrumente]; Leiter (elektrisch); Leitungsrohre [elektrisch]; Lesegeräte [Datenverarbeitung]; Leuchtbojen; Leuchtdioden [LEDs]; Leuchtschilder; Licht-Zeiger [Laser-pointer]; Lichtpausapparate; Lichtpausapparate [Heliografie]; Lineale [Messinstrumente]; Lochkartenbüromaschinen; Logs; Lotbleie; Lotungsgeräte, -maschinen; Luftanalysegeräte; Lupen [Optik]; Magnetbänder; Magnetbandgeräte [Datenverarbeitung]; Magnetdatenträger; Magnetdrähte; Magnete; Magnetplatten; Magnetventile [elektromagnetische Schalter]; Manometer; Markierungsbojen; Masken für Schweißer; Material für elektrische Leitungen [Drahte, Kabel]; Materialprüfinstrumente und -maschinen; Mathematische Instrumente; Mäuse (Datenverarbeitung); Mauspads [Mausmatten]; Maße; Mechaniken für geldbetätigte Automaten; Mechaniken für münzbetätigte Automaten; Mechaniken, geldbetätigt, für Fernsehapparate; Megafone; Membranen für wissenschaftliche Apparate; Mengenmesser; Messgeräte; Messgeräte [elektrisch]; Messgläser; Messinstrumente; Messlöffel; Messstangen; Messtische [Messinstrumente]; Metalldetektoren für gewerbliche oder militärische Zwecke; Meteorologische Ballons; Meteorologische Instrumente; Metermaße für Näherinnen; Meterstäbe; Mikrofone; Mikrometer; Mikrometerschrauben für optische Instrumente; Mikroprozessoren; Mikroskope; Mikrotome; Mobiltelefone; Modems; Monitore [Computerhardware]; Monitore [Computerprogramme]; Montiervorrichtungen für kinematografische Filme; Mundschutz; Musikdateien zum Herunterladen; Nahrungsmittelanalysegeräte; Nasenklemmen für Schwimmer; Nautische Apparate und Instrumente; Navigationsgeräte für Fahrzeuge [Bordcomputer]; Navigationsinstrumente; Nebelsignale [ohne Zündstoffe]; Neonröhren für die Werbung; Nivellierfernrohre; Nivellierinstrumente; Nonien; Notebooks (Computer); Objektive für die Astrofotografie; Objektive [Optik]; Objektträgerkassetten für die Mikroskopie; Ohmmeter; Ohrtampons für Taucher; Oktanten; Okularbestückte Instrumente; Okulare; Optikerwaren; Optische Apparate und Instrumente; Optische Datenträger; Optische Faserkabel; Optische Fasern [Lichtleitfäden]; Optische Kondensatoren; Optische Lampen; Optische Linsen; Optische Platten [Datenverarbeitung]; Optisches Glas; Oszillografen; Ozonisierungsapparate; Parkuhren; Pedometer; Periskope; Personenrufgeräte [Pager]; Physikalische Apparate und Instrumente; Pipetten; Planimeter; Platten für elektrische Akkumulatoren; Plattenspieler; Plattenwechsler [Datenverarbeitung]; Plotter; Polarimeter; Präparierbestecke für die Mikroskopie; Präzisionsmessgeräte; Präzisionswaagen; Prismen [Optik]; Projektionsgeräte; Projektionsschirme; Pyrometer; Quecksilberrichtwaagen; Radargeräte; Radiologische Apparate für gewerbliche Zwecke; Radios; Radios für Fahrzeuge; Rahmen für Diapositive; Rahmungsgeräte für Diapositive; Raster für die Fotogravur; Rauchdetektoren; Reagenzgläser; Rechenbretter (Abakusse); Rechenmaschinen; Rechenscheiben; Rechenschieber; Reflexscheiben für Kleidung, zum Schutz vor Verkehrsunfällen; Refraktometer; Refraktoren; Registrierkassen; Regulatoren für Bühnenbeleuchtung; Reinigungsbänder für Tonköpfe; Reinigungsvorrichtungen für Schallplatten; Reithelme; Relais [elektrisch]; Retortenuntersetzer; Rettungsbojen; Rettungsflöße; Rettungsleitern; Rettungsnetze; Rettungsplanen; Rettungsringe; Rettungsvorrichtungen; Rettungswesten; Rheostate; Richtwaagen [Instrumente für die Feststellung der Horizontalen]; Riemen für Mobiltelefone; Rockabrunder; Röntgenapparate, nicht für medizinische Zwecke; Röntgenbilder [ausgenommen für medizinische Zwecke]; Röntgenfilme [belichtet]; Röntgenröhren, nicht für medizinische Zwecke; Röntgenschirme für gewerbliche Zwecke; Rostschutzvorrichtungen [kathodisch]; Saccharimeter; Salzwaagen; Sanduhren; Saphirnadeln für Plattenspieler; Satelliten für wissenschaftliche Zwecke; Satellitennavigationsgeräte; Satiniergeräte für Fotografien; Säuremesser; Säuremesser für Akkumulatoren; Scanner [Datenverarbeitung]; Schallleitungen; Schallmembranen; Schallplatten; Schalltrichter für Lautsprecher; Schaltanschlusstafeln; Schalter; Schalter [Stromunterbrecher]; Schaltgeräte [elektrisch]; Schaltkreise, integrierte; Schaltpulte [Elektrizität]; Schalttafeln (Elektrizität); Schieblehren; Schiffskompasse; Schiffssignalanlagen; Schilder [mechanisch]; Schirme [Fotografie]; Schmelzsicherungen; Schmelztiegel; Schnellwaagen; Schutzanzüge für Flieger; Schutzhandschuhe gegen Röntgenstrahlen für gewerbliche Zwecke; Schutzhelme; Schutzhelme für den Sport; Schutzmasken; Schutzvorrichtungen gegen Röntgenstrahlen, nicht für medizinische Zwecke; Sender [Fernmeldewesen]; Sender für elektronische Signale; Sender [Telekommunikation]; Senkbleie; Senklote [Bleilote]; Senkschnüre; Sextanten; Sicherheits-Kombigurte [ausgenommen für Fahrzeugsitze oder Sportsausrüstungen]; Sicherungsetiketten, elektronische für Waren; Signalanlagen [leuchtend oder mechanisch]; Signalbojen; Signalfernsteuergeräte [elektrodynamisch]; Signalglocken; Signallaternen; Signalpfeifen; Signaltafeln, leuchtend oder mechanisch; Siliziumscheiben [für integrierte Schaltkreise]; Simulatoren für die Lenkung und die Kontrolle von Fahrzeugen; Sirenen; Sonare; Sonden für wissenschaftliche Zwecke; Sonnenbatterien; Sonnenbrillen; Spannungsregler für Fahrzeuge; Speichergeräte für Datenverarbeitungsanlagen; Spektrografen; Spektroskope; Spezialbekleidung für Labore; Spezialetuis für fotografische Apparate und Instrumente; Spezialmöbel für Laboratorien; Sphärometer; Spiegel [optisch]; Spielprogramme für Computer; Sportbrillen; Sprachrohre; Sprinkleranlagen (Brandschutz); Spulen [Fotografie]; Stative für Fotoapparate; Stative für Kameras; Stechuhren [Zeiterfassungsgeräte]; Steckdosen; Steckdosenabdeckungen; Stereoskope; Stereoskopische Geräte; Strahlenmesser; Strahlrohre für Feuerlöschzwecke; Straßenbegrenzungspfosten [leuchtend oder mechanisch]; Streichmaße; Strichcodeleser; Strombegrenzer für Beleuchtungsapparate; Stromgleichrichter; Stromschienen für Scheinwerfer; Stromschließer; Stromunterbrecher; Stromverlustanzeiger; Stromwandler; Stromwender; Sucher [fotografisch]; Sulfitometer; Summer; Tachometer; Taktmesser; Taschenrechner; Taschenübersetzer, elektronische; Taucheranzüge; Taucherhandschuhe; Tauchermasken; Taxameter; Teilchenbeschleuniger; Telefondrähte; Telefonhörer; Telefonische Übertragungsapparate; Telegrafendrähte; Telegrafiegeräte; Teleprompter; Teleskope; Temperaturanzeiger; Textverarbeitungsgeräte; Theodolite; Thermometer nicht für medizinische Zwecke; Thermostate; Thermostate für Fahrzeuge; Tonarme [für Plattenspieler]; Tonaufzeichnungsfilme; Tonaufzeichnungsgeräte; Tonbandgeräte; Tonmessgeräte; Tonträger; Tonübertragungsgeräte; Tonverstärker; Tonwiedergabegeräte; Totalisatoren [Addierwerke]; Tragbare Abspielgeräte; Tragbare Stereogeräte; Tragbares Sprechfunkgerät; Transformatoren zur Spannungserhöhung; Transistoren [elektronische]; Transponder; Trioden; Trockenapparate für Fotografien; Trockenständer [Fotografie]; Türgucker; Türklingeln [elektrisch]; Überspannungsschutzgeräte; Überwachungsapparate [elektrisch]; Übungspuppen für die Wiederbelebung [Instruktionsapparate]; Ultraviolettfilter für fotografische Zwecke; Unfall-, Strahlen-, Feuerschutzschuhe; Unfall-, Strahlen- und Feuerschutzbekleidungsstücke; Unfallschutzhandschuhe; Unfallschutznetze; Unfallschutzvorrichtungen für den persönlichen Gebrauch; Unterrichtsapparate; Unterrichtsapparate [audiovisuell]; Urometer; USB-Sticks; Vakuummesser; Vakuumröhren [drahtlose Telegrafie und Telefonie]; Variometer; Ventilköpfe mit Druckmesser; Verbindungsmuffen für Elektrokabel; Verbindungsteile [Elektrizität]; Vergrößerungsapparate (Foto); Verkehrsampeln [Lichtsignalanlagen]; Vermessungsapparate und -instrumente; Vermessungsketten; Verschlüsse [Fotografie]; Verstärkerröhren oder Verstärkerlampen; Verteilerschränke [Elektrizität]; Verteilertafeln [Elektrizität]; Videobänder; Videobildschirme; Videokameras; Videokassetten; Videorecorder; Videospielkassetten; Viskosimeter; Voltmeter; Vorrichtungen zum Auswechseln von Plattenspielernadeln; Vorsatzlinsen [Optik]; Waagen; Wägeapparate und -instrumente; Wägemaschinen; Wahlmaschinen; Wärmekontrollgeräte; Warndreiecke für Fahrzeuge; Waschschalen [Fotografie]; Wasserstandsanzeiger; Wassertiefenmesser; Wasserwaagen; Wechselsprechapparate; Wellenmesser; Windmesser; Windsäcke [Windanzeiger]; Winkelmaße [für Schreiner]; Winkelmesser; Wünschelruten; Zählwerke; Zeichentrickfilme; Zeitaufzeichnungsgeräte; Zeitschaltuhren, nicht für Uhrwerke; Zellenschalter [Elektrizität]; Zentraleinheiten [für die Datenverarbeitung]; Zielfernrohre für Schusswaffen; Zirkel [Messinstrumente]; Zündbatterien; Zyklotrons.
Unionsmarke Nr. 12 136 834:
Klasse 37: Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten; Abbrucharbeiten an Gebäuden; Abdichtungsarbeiten an Gebäuden; Abschmieren von Fahrzeugen; Anstreichen und Reparatur von Schildern; Asphaltierarbeiten; Aufstellung, Wartung und Reparatur von Computerhardware; Ausbessern [Wiederherstellen] von Bekleidungsstücken; Auskünfte in Bauangelegenheiten; Auskünfte über Reparaturen; Außenreinigung von Gebäuden; Bau von Messeständen und -läden; Bauarbeiten und Reparaturarbeiten an Lagerhäusern; Bauberatung; Bauwesen; Bergbauarbeiten; Bimsen; Bügeln von Wäsche; Chemische Reinigung; Dachdeckerarbeiten; Dämmungsarbeiten an Gebäuden; Dampfpressen von Bekleidungsstücken; Desinfektionsarbeiten; Entstörung in elektrischen Anlagen; Fabrikbau; Fahrzeuginstandhaltung; Fahrzeugservice [Betanken und Instandhaltung]; Fegen von Schornsteinen; Flicken von Bekleidungsstücken; Gerüstbau; Gipserarbeiten; Hafenbau; Innenreinigung von Gebäuden; Installation und Instandhaltung von Erdölleitungen; Installation und Reparatur von Aufzügen; Installation und Reparatur von Bewässerungsanlagen; Installation und Reparatur von Einbruchalarmanlagen; Installation und Reparatur von Elektrogeräten; Installation und Reparatur von Feueralarmanlagen; Installation und Reparatur von Heizungen; Installation und Reparatur von Klimaanlagen; Installation und Reparatur von Kühlapparaten; Installation und Reparatur von Öfen; Installation und Reparatur von Telefonen; Installation von Kücheneinrichtungen; Installation, Wartung und Reparatur von Bürogeräten; Installation, Wartung und Reparatur von Maschinen; Instandhaltung, Reinigung und Reparatur von Leder; Instandhaltung von Schwimmbädern; Kesselflicken; Klempnerarbeiten; Künstliche Beschneiung; Kunsttischlerarbeiten [Reparatur]; Lackierarbeiten; Leitung von Bauarbeiten [Oberaufsicht]; Malerarbeiten; Maurerarbeiten; Möbelpflegearbeiten; Molenbau; Montage von Türen und Fenstern; Nachfüllen von Tonerkartuschen; Pflege, Reinigung und Reparatur von Pelzen; Polieren von Fahrzeugen; Polstern von Möbeln; Rattenvertilgung; Reinigung und Reparatur von Dampfkesseln; Reinigung von Bekleidungsstücken; Reinigung von Fahrzeugen; Reinigung von Fenstern; Reinigung von Windeln; Reparatur und Wartung von Filmvorführgeräten; Reparatur von Bekleidungsstücken [Anzüge, Kostüme]; Reparatur von Fahrzeugen im Rahmen der Pannenhilfe; Reparatur von Fotoapparaten; Reparatur von Polsterungen; Reparatur von Pumpen; Reparatur von Regenschirmen; Reparatur von Schlössern; Reparatur von Sonnenschirmen; Reparatur von Uhren; Restaurierung von Kunstwerken; Restaurierung von Möbeln; Restaurierung von Musikinstrumenten; Rostschutzarbeiten; Rostschutzbehandlung von Fahrzeugen; Runderneuerung von Reifen; Schacht- oder Brunnenbohrungen; Schädlings- und Ungeziefervernichtung, ausgenommen für landwirtschaftliche Zwecke; Schiffsbau; Schleifen [Schärfen] von Messern; Schmirgeln; Schuhmacherarbeiten; Steinbrucharbeiten; Steinmauerarbeiten; Straßenbelagsarbeiten; Straßenreinigung; Tapezierarbeiten; Tiefbohrungen nach Öl oder Gas; Überholung von verschlissenen oder teilweise zerstörten Motoren; Überholung von verschlissenen oder teilweise zerstörten Maschinen; Unterwasserbau; Unterwasserreparatur; Vermietung von Baggern; Vermietung von Baumaschinen; Vermietung von Bulldozern; Vermietung von Kränen [Baumaschinen]; Vermietung von Reinigungsmaschinen; Vermietung von Straßenkehrmaschinen; Vernietungsarbeiten; Vulkanisierung von Reifen [Reparatur]; Wartung und Reparatur von Brennern; Wartung und Reparatur von Flugzeugen; Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Wartung und Reparatur von Panzerschränken; Wartung und Reparatur von Tresorräumen; Waschen; Waschen und Bleichen von Wäsche; Waschen von Fahrzeugen; Waschen von Kraftfahrzeugen; Waschen von Wäsche; Zimmermannsarbeiten.
Der Widerspruch richtet sich gegen die folgenden Waren:
Klasse 9: Rundfunkgeräte; Radargeräte; Navigationsgeräte für Fahrzeuge [Bordcomputer]; Tragbare Abspielgeräte; Druckverlustanzeiger [automatisch] für Fahrzeugreifen; Wasserwaagen; Fahrtenschreiber für Fahrzeuge; Benzinuhren; Automatische Steuerungseinrichtungen für Fahrzeuge; Thermostate für Fahrzeuge; Spannungsregler für Fahrzeuge; Unfallschutzvorrichtungen für den persönlichen Gebrauch; Diebstahlalarmanlagen [elektrisch]; Akkumulatoren [elektrisch] für Fahrzeuge; Batterieladegeräte.
Klasse 11: Glühbirnen für Beleuchtungszwecke; Leuchten für Fahrzeuge; Beleuchtungslampen; Lampenglühstrümpfe; Beleuchtungsapparate und -anlagen; Reflektoren für Lampen; Leuchtröhren für Beleuchtungszwecke; Blitzlichte [Taschenlampen]; Blendschutzvorrichtungen für Fahrzeuge [Lampenzubehör]; Leuchten für Kraftfahrzeuge; Beleuchtungsgeräte mit Leuchtdioden [LEDs]; Heizungsanlagen für Fahrzeuge; Entfroster für Fahrzeuge; Luftreinigungsapparate und -maschinen.
Klasse 12: Rückfahralarmgeräte für Fahrzeuge; Rückspiegel; Zigarrenanzünder für Automobile; Motorradlenkstangen; Luftpumpen [Fahrzeugzubehör]; Stoßdämpfer für Fahrzeuge; Hydraulikkreisläufe für Fahrzeuge; Scheibenwischer; Innenpolsterungen für Fahrzeuge; Diebstahlsicherungen für Fahrzeuge; Blendschutzvorrichtungen für Fahrzeuge; Hupen und Signalhörner für Fahrzeuge; Abdeckhauben für Fahrzeuge; Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrzeuge; Motorräder.
Zu den relevanten Faktoren im Zusammenhang mit dem Vergleich der Waren oder Dienstleistungen zählen unter anderem die Art und der Zweck der Waren oder Dienstleistungen, die Vertriebswege, die Verkaufsstätten, die Hersteller, die Nutzung und ob sie miteinander konkurrieren oder einander ergänzen.
Angefochtene Waren in Klasse 9
Radargeräte; Navigationsgeräte für Fahrzeuge [Bordcomputer]; Tragbare Abspielgeräte; Druckverlustanzeiger [automatisch] für Fahrzeugreifen; Wasserwaagen; Fahrtenschreiber für Fahrzeuge; Benzinuhren; Automatische Steuerungseinrichtungen für Fahrzeuge; Thermostate für Fahrzeuge; Spannungsregler für Fahrzeuge; Unfallschutzvorrichtungen für den persönlichen Gebrauch; Diebstahlalarmanlagen [elektrisch]; Akkumulatoren [elektrisch] für Fahrzeug sind identisch in beiden Warenverzeichnissen enthalten.
Die angefochtenen Batterieladegeräte überschneiden sich mit Ladegeräten für Akkumulatoren; Ladegeräten für elektrische Akkumulatoren der Widersprechenden. Somit gelten sie als identisch.
Die angefochtenen Rundfunkgeräte sind Synonyme zu Radios; Radios für Fahrzeuge der Widersprechenden, somit besteht Identität.
Angefochtene Waren in Klasse 11
Glühbirnen für Beleuchtungszwecke; Leuchten für Fahrzeuge; Beleuchtungslampen; Lampenglühstrümpfe; Beleuchtungsapparate und -anlagen; Reflektoren für Lampen; Leuchtröhren für Beleuchtungszwecke; Blitzlichte [Taschenlampen]; Blendschutzvorrichtungen für Fahrzeuge [Lampenzubehör]; Leuchten für Kraftfahrzeuge; Beleuchtungsgeräte mit Leuchtdioden [LEDs]; Heizungsanlagen für Fahrzeuge; Entfroster für Fahrzeuge; Luftreinigungsapparate und –maschinen stehen in einem Ergänzungsverhältnis mit den Dienstleistungen Fahrzeuginstandhaltung; Fahrzeugservice [Betanken und Instandhaltung]; Installation und Reparatur von Elektrogeräten; Installation und Reparatur von Heizungen; Installation und Reparatur von Klimaanlagen; Installation und Reparatur von Kühlapparaten; Installation und Reparatur von Öfen; Reparatur von Fahrzeugen im Rahmen der Pannenhilfe; Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen der Widersprechenden in Klasse 37. Des Weiteren werden diese Waren und Dienstleistungen häufig zusammen über dieselben Vertriebskanäle angeboten und sind an dieselben Endverbraucher gerichtet. Folglich gelten sie als ähnlich.
Angefochtene Waren in Klasse 12
Dies gilt auch für die angefochtenen Waren Rückfahralarmgeräte für Fahrzeuge; Rückspiegel; Zigarrenanzünder für Automobile; Motorradlenkstangen; Luftpumpen [Fahrzeugzubehör]; Stoßdämpfer für Fahrzeuge; Hydraulikkreisläufe für Fahrzeuge; Scheibenwischer; Innenpolsterungen für Fahrzeuge; Diebstahlsicherungen für Fahrzeuge; Blendschutzvorrichtungen für Fahrzeuge; Hupen und Signalhörner für Fahrzeuge; Abdeckhauben für Fahrzeuge; Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrzeuge; Motorräder. Bei den angefochtenen Waren handelt es sich um Motorrädern sowie Ersatzteile bzw. Zubehöre von Fahrzeugen. Sie sind ergänzend mit den Dienstleistungen Fahrzeuginstandhaltung; Fahrzeugservice [Betanken und Instandhaltung]; Installation und Reparatur von Elektrogeräten; Reparatur von Fahrzeugen im Rahmen der Pannenhilfe; Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen der Widersprechenden in Klasse 37. Sie werden von denselben Herstellern/Erbringern angeboten, über dieselben Vertriebswege angeboten und richten sich an dieselben Verbraucher. Somit besteht Ähnlichkeit.
- Relevantes Publikum – Aufmerksamkeitsgrad
Der Durchschnittsverbraucher der betreffenden Warenart gilt als durchschnittlich gut informiert, aufmerksam und verständig. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Aufmerksamkeitsgrad des Durchschnittsverbrauchers je nach der betreffenden Art von Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann.
Im vorliegenden Fall wenden sich die für identisch oder ähnlich befundenen Waren und Dienstleistungen sowohl an das breite Publikum als auch an Fachleute mit besonderen beruflichen Kenntnissen oder besonderem beruflichem Fachwissen im Bereich der Fahrzeugreparatur.
Der Aufmerksamkeitsgrad kann durchschnittlich bis hoch sei, abhängig von den Preisen der relevanten Waren und Dienstleistungen und den Reparaturkosten.
- Die Zeichen
LILA
|
LYLLA
|
Ältere Marken |
Angefochtene Marke |
Das relevante Gebiet ist die Europäische Union.
„Bei dieser umfassenden Beurteilung ist hinsichtlich der Ähnlichkeit der betreffenden Marken im Bild, im Klang oder in der Bedeutung auf den Gesamteindruck abzustellen, den die Marken hervorrufen, wobei insbesondere die sie unterscheidenden und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind“ (11/11/1997, C–251/95, Sabèl, EU:C:1997:528, § 23).
Bei den älteren Marken handelt es sich um Einzelwortmarken, die aus vier Buchstaben bestehen.
Die angefochtene Marke ist eine Einzelwortmarke, die aus fünf Buchstaben besteht.
Der einheitliche Charakter der Unionsmarke bedeutet, dass der Verweis auf eine ältere Unionsmarke in Widerspruchsverfahren gegen die Anmeldung zur Eintragung einer Unionsmarke statthaft ist, die den Schutz der ersten Marke beeinträchtigen würde, wenn auch nur in Bezug auf die Wahrnehmung von Verbrauchern in Teilen der Europäischen Union (18/09/2008, C–514/06 P, Armafoam, EU:C:2008:511, § 57). Für die Zurückweisung der angefochtenen Anmeldung ist es daher hinreichend, dass nur für einen Teil des relevanten Publikums der Europäischen Union Verwechslungsgefahr besteht.
Zwar ist es korrekt, dass unter dem Wort „Lila“ in mehreren Sprachen wie beispielsweise im Deutschen, Ungarischen, Slowenischen, Polnischen oder Spanischen die Farbe, der fliederblaue Farbton verstanden wird. Aber in einigen Sprachen der Europäischen Union wie beispielsweise im Portugiesischen, Dänischen, Estnischen oder Litauischen hat das Wort „Lila“ keine Bedeutung.
Somit hält es die Widerspruchsabteilung für angemessen, den Vergleich der Zeichen auf den Teil des relevanten Publikums zu richten, der Portugiesisch spricht.
Im Portugiesischen haben die Wörter „LILA“ und „LYLLA“ keine Bedeutung, somit sind sie kennzeichnungskräftig.
Bildlich stimmen die Zeichen in Bezug auf „L*L(*)A“ überein. Sie unterscheiden sich jedoch in Bezug auf den jeweils zweiten Buchstaben „I“ vs „Y“ sowie auf den vierten Buchstaben „L“ der Anmeldemarke.
Die Zeichen sind daher durchschnittlich ähnlich.
In klanglicher Hinsicht sind die Zeichen identisch.
In begrifflicher Hinsicht hat keines der beiden Zeichen für das Publikum im relevanten Gebiet eine Bedeutung. Da ein begrifflicher Vergleich nicht möglich ist, beeinflusst der begriffliche Aspekt die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit nicht.
Da beim Vergleich der Zeichen zumindest ein ähnlicher Aspekt festgestellt wurde, wird die Prüfung der Verwechslungsgefahr fortgesetzt.
- Kennzeichnungskraft der älteren Marke
Die Kennzeichnungskraft der älteren Marke ist einer der Faktoren, die bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr zu berücksichtigen sind.
Die Widersprechende machte nicht ausdrücklich geltend, dass ihre Marke aufgrund intensiver Benutzung oder Bekanntheit über eine besondere Kennzeichnungskraft verfügt.
Folglich stützt sich die Beurteilung der Kennzeichnungskraft der älteren Marke auf ihre Kennzeichnungskraft von Haus aus. Im vorliegenden Fall hat die ältere Marke als Ganzes aus der Perspektive des Publikums im relevanten Gebiet keine Bedeutung im Hinblick auf die gegenständlichen Waren und Dienstleistungen. Die Kennzeichnungskraft der älteren Marke ist folglich als durchschnittlich anzusehen.
- Umfassende Beurteilung, andere Argumente und Schlussfolgerung
Die Waren wurden teilweise für identisch und teilweise für ähnlich befunden.
Die älteren Marken verfügen über eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft.
Die Zeichen sind in visueller Hinsicht ähnlich und in klanglicher Hinsicht identisch. Da es sich um Fantasiebegriffe handelt, ist der begriffliche Vergleich ohne Belang.
Aufgrund der Identität bzw. Ähnlichkeit der Vergleichswaren und –dienstleistungen, der klanglichen Identität sowie der schriftbildlichen Ähnlichkeit ist eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken nicht auszuschließen, auch unter Zugrundelegung eines erhöhten Aufmerksamkeitsgrades.
„Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich dem Durchschnittsverbraucher nur selten die Möglichkeit bietet, verschiedene Marken unmittelbar miteinander zu vergleichen, sondern dass er sich auf das unvollkommene Bild verlassen muss, das er von ihnen im Gedächtnis behalten hat“ (22/06/1999, C-342/97, Lloyd Schuhfabrik, EU:C:1999:323, § 26). Selbst Verbraucher mit einem hohen Maß an Aufmerksamkeit müssen sich auf ihr unvollkommenes Bild von Marken verlassen (21/11/2013, T-443/12, ancotel, EU:T:2013:605, § 54).
Unter Berücksichtigung aller oben genannten Punkte besteht beim Portugiesisch-sprachigen Teil des Publikums Verwechslungsgefahr. Wie oben in Abschnitt c) dieser Entscheidung erwähnt, ist es für die Zurückweisung der angefochtenen Anmeldung hinreichend, dass nur für einen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise der Europäischen Union Verwechslungsgefahr besteht.
Daher ist der Widerspruch auf der Grundlage der Unionsmarkeneintragungen Nr. 11 321 007 und 12 136 834 der Widersprechenden begründet. Daraus folgt, dass die angefochtene Marke für alle angefochtenen Waren zurückgewiesen werden muss.
KOSTEN
Gemäß Artikel 85 Absatz 1 UMV trägt die im Widerspruchsverfahren unterliegende Partei die der anderen Partei entstandenen Gebühren und Kosten.
Da die Anmelderin die unterliegende Partei ist, trägt sie die Widerspruchsgebühr sowie alle der Widersprechenden in diesem Verfahren entstandenen Kosten.
Gemäß Regel 94 Absätze 3, 6 und 7 Buchstabe d Ziffer i UMDV bestehen die der Widersprechenden zu erstattenden Kosten aus der Widerspruchsgebühr und aus den Vertretungskosten, für die die in der Verordnung festgelegten Höchstsätze festzusetzen sind.
Die Widerspruchsabteilung
Michal KRUK
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Judit NÉMETH |
Ana MUÑIZ RODRÍGUEZ
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Gemäß Artikel 59 UMV kann jeder Beteiligte, der durch diese Entscheidung beschwert ist, gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Die Festsetzung des Betrags der zu erstattenden Kosten kann nur auf Antrag durch eine Entscheidung der Widerspruchsabteilung überprüft werden. Gemäß Regel 94 Absatz 4 UMDV ist ein solcher Antrag innerhalb eines Monats nach Zustellung der Kostenfestsetzung einzureichen; er gilt erst als gestellt, wenn die Gebühr für die Überprüfung der Kostenfestsetzung von 100 EUR (Anhang I Abschnitt A Nummer 33 UMV) entrichtet worden ist.